Verhaltensregeln für Spielerinnen und Spieler in den Kreisauswahlkadern
Verfasst von Ernst Fuehring am 28. Februar 2010 - 22:32.
Ich weise ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass Spielerinnen oder Spieler, die an einer Auswahlmaßnahme n i c h t teilnehmen können sich bei den zuständigen Auswahltrainern rechtzeitig abmelden müssen. Zuständig dafür, dass die Spielerinnen und Spieler über die Auswahlmaßnahmen informiert werden und für die Teilnahme sind die Vereine!!! Die Vereine sind verpflichtet die Spielerinnen und Spieler für Auswahlmaßnahmen abzustellen.
Spielerinnen und Spieler, die zweimal in einem Halbjahr unentschuldigt an einer Auswahlmaßnahme nicht teilnehmen, werden aus dem Kader ausgeschlossen.
Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass bei Auswahlmaßnahmen das Tragen von Schienbeinschonern Pflicht ist.