Voraussetzungen

Voraussetzungen zur Lizenzverlängerung

Anträge zur Verlängerung der C-Lizenz

Die C - Lizenz ist ab Ausstellung 3 Jahre gültig. Teilnahmen an Fortbildungen sind im Testatheft nachzuweisen. Der NFV verlangt für die Verlängerung seit dem 1.01.2017 die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, dass bei den Gemeinden kostenfrei beantragt werden kann, sofern der Lizenzinhaber im Jugendbereich tätig ist. Die Gebühren für die Lizenzverlängerung betragen aktuell 10,- €.

Hier die allgemeinen Informationen für euch zur Information:

Es müssen 20 Lerneinheiten (LE) als Fortbildungen nachgewiesen werden.

Einzureichen (per Post oder per Mail) sind :

1) Testatheft mit Nachweisen über die 20 LE Fortbildung (Vorder- / Rückseite)
2) Eine Kopie des DFB-Trainerausweises (grüne Checkkarte)
3) Ein Nachweis über die Zahlung der Gebühren von € 10,- auf das Konto des
NFV Kreis Schaumburg: IBAN : DE54 2555 1480 0520 2415 55 BIC : NOLADE21SHG
Vermerk: Lizenzverlängerung Name
4) Ein aktuelles (max. 3 Monate altes), erweitertes Führungszeugnis

  • Wer sein Führungszeugnis zurückhaben möchte, fügt einen adressierten frankierten Rückumschlag bei, sonst erklärt er sich damit einverstanden, dass das Führungszeugnis eingesehen und dann vernichtet wird. Sofern Einträge vermerkt sind, muss das Zeugnis dem NFV zur Prüfung vorgelegt werden.

Lizenzen zur Verlängerung können nur über den Ausschuss für Qualifizierung eingereicht werden an:

Timo Fischbeck
Lindenbreite 7
31737 Rinteln
Email : timo.fischbeck@web.de

Der stv. Vorsitzende des Qualifizierungsausschusses beantragt anschließend beim NFV die neue gültige Lizenz, die dem Trainer (erfahrungsgemäß) spätestens ca. 6 Wochen danach direkt an seine Adresse zugestellt wird.
Sollte die Lizenz 1 oder 2 Jahre nach Ablauf (mit entspr. Fortbildungsnachweisen) eingereicht werden, wird sie nur für die Restzeit des Verlängerungszeitraums verlängert.

 

Reaktivierung einer nicht mehr aktuellen C – Lizenz

Achtung, die Gültigkeit der C – Lizenz läuft am Ende des Jahres ab oder ist schon länger abgelaufen

Sie haben trotzdem die Möglichkeit Ihren Trainerschein, sprich die C-Lizenz, zu verlängern, da sie immer existent bleibt. Wird eine Verlängerung nicht angestrebt, hat die Lizenz ihre Gültigkeit nach 3 Jahren verloren. Gleichzeitig verliert ihr Verein die Förderung des Landessportbundes.


Status: C–Lizenz noch im Gültigkeitszeitraum

Hier müssen 20 LE Weiterbildung innerhalb von 3 Jahren erbracht werden, damit eine weitere Gültigkeit von 3 Jahren erhalten bleibt.


Status: Ihre Lizenz ist schon länger abgelaufen, dann kommen die nachfolgenden Optionen in Betracht:

1) C–Lizenz nach Ablauf der Gültigkeit von 3 – 6 Jahren

Hier müssen 40 LE Weiterbildung sobald wie möglich erbracht werden, damit eine weitere Gültigkeit von 3 Jahren erhalten bleibt.

2) C–Lizenz nach Ablauf von 6 – 9 Jahren

Hier müssen 60 LE Weiterbildung sobald wie möglich erbracht werden, damit eine weitere Gültigkeit von 3 Jahren erhalten bleibt.

3) C–Lizenz nach Ablauf von 9 Jahren

Hier müssen 80 LE Weiterbildung sobald wie möglich erbracht werden, damit eine weitere Gültigkeit von 3 Jahren erhalten bleibt.


Ergänzung:

Sollte die Lizenz bereits einige Jahre abgelaufen sein, können Sie sich nunmehr auf den neuesten Kenntnisstand bringen, indem Sie durch eine erneute Teilnahme am Trainerlehrgang der C-Lizenz, ohne Prüfung, die benötigten 60/80 LE im Lehrgangszeitraum erbringen. Dabei braucht es nicht die komplette Teilnahme am Lehrgang. Details hierzu auf Anfrage an den stv. Qualiausschussvorsitzenden.

ANSPRECHPARTNER

Timo Fischbeck
stv. Vorsitzender Qualifizierungsausschuss